Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

der Stadt Wörth a.d.Donau

Bekanntmachung

(durch Niederlegung in der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde)

 

I.

Die Stadt Wörth a.d. Donau hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der

 

Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Donau,

Rathausplatz 1, 93086 Wörth a.d. Donau, Zimmer 2,

 

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.      

II.

Das Landratsamt Regensburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde den Haushaltsplan mit Schreiben vom 03.04.2024, AZ: S12-027.13-Ba rechtsaufsichtlich behandelt. Für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 486.000 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO, Art. 70 Abs. 1 GO, Art. 71 Abs. 3 GO) und für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.993.000 € im Vermögenshaushalt zur Leistung von Ausgaben für Investitionen (Art. 67 Abs. 2 und 4 GO) wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt (Art. 65 Abs. 3 Satz 1, Art. 117 Abs. 1, Art. 110 Satz 1 GO).

 

 
Wörth a.d. Donau, 17.04.2024

Josef Schütz

1.Bürgermeister